Mitarbeitervertretung (MAV)
Liebe Mitarbeiter*innen!
Wir, das sind: Petra Köhler (1.Vorsitzende), Marit Zachai (Stellvertreterin), Julia Mietzschke-Walz, Layla Rauschert, Carolin Schneider, Claudia Schweizer, Manuela Wüst und Stefanie Zeller - sind die Mitarbeitervertretung (MAV) für die Dienststellen des Dekanats Rothenburg ob der Tauber (ausgenommen die Kirchengemeinden Gebsattel, Kirnberg, Neusitz und Schweinsdorf).
Die MAV ist in kirchlichen Einrichtungen vergleichbar mit dem Betriebsrat. Sie ist von der Mitarbeiterschaft demokratisch gewählt und 4 Jahre tätig (aktuell bis 30.04.2026). Die Arbeit der MAV basiert auf dem Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD).
Was sind unsere Aufgaben?
- Wir wollen im Zusammenwirken mit den Dienstgebern offene und ergebnisorientierte Prozesse gestalten, welche die Dienstgemeinschaft fördern.
- Berechtigte Beschwerden und Probleme, ebenso Anregungen nehmen wir entgegen und leiten diese weiter mit dem Ziel der Regulierung und Verbesserung.
- Wir setzten uns dafür ein, dass alle Mitarbeiter*innen gleich und gerecht behandelt werden.
- Auf Wunsch von Mitarbeiter*innen begleiten wir Euch bei Gesprächen in arbeitsrechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten
- Wir setzen uns für die Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung ein.
- uvm.
Für die Umsetzung unserer Aufgaben haben wir folgende Beteiligungsrechte:
- Wir haben Mitbestimmungsrecht u.a.bei:
Erhebung personenbezogener Daten, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Mitarbeiter Jahresgesprächen, tägliche/wöchentliche Arbeitszeitregelungen, Errichtung/Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen, Urlaubsplan, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsmethoden, Dienstordnungen, Veranstaltungen für Mitarbeiter/innen, Arbeitssicherheit und Gesundheitliche Maßnahmen, Dienstwohnungen, … uvm. - Wir haben eingeschränktes Mitbestimmungsrecht u.a. bei:
Einstellung, ordentlicher Kündigung, Eingruppierung/Höher- oder Herabgruppierung, Zulagen, Umsetzung mit Ortswechsel, Ablehnung einer Nebentätigkeit, Ablehnung Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit oder Beurlaubung, Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,…uvm. - Wir haben ein Mitberatungsrecht u.a.bei:
Veränderungen von Dienststellen, außerordentlicher Kündigung, Kündigung in der Probezeit, Personalbedarf, Stellenplan, Schadenersatzansprüchen, Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte, …uvm.
Ohne die Beteiligung der Mitarbeitervertretung sind viele Entscheidungen unwirksam.
Selbstverständlich unterliegt die MAV der Schweigepflicht und behandelt alle Anfragen vertraulich. Innerhalb des Gremiums sind wir von der Schweigepflicht entbunden.
Unser Büro bietet einen geschützten Raum, in dem alle Mitarbeiter*innen Gehör finden können. Die Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit schriftlich oder telefonisch mit der MAV-Kontakt aufzunehmen. (Laut MVG § 28/3 Versäumnis von Arbeitszeit, die für den Besuch der Sprechstunde oder durch sonstige Inanspruchnahme der MAV erforderlich ist, hat keine Minderung der Bezüge zur Folge)
Wenn Sie also Fragen oder ein Anliegen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Tel:09861/700622
E-Mail: mav.rothenburg@elkb.de
Noch eine kurze Info:
Regelmäßig erscheint unser Infoblatt, in dem wir über aktuelle Themen informieren bzw. an die Dienststellen, mit der Bitte um Weitergabe/Aushang, versenden.
Wir freuen uns, für Sie/Euch tätig zu sein und Danken für das in uns gesetzte Vertrauen.
Ihre/Eure MAV