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WGKD- Die Einkaufsplattform der Kirchen

Was ist denn das?! Rabatte für kirchliche Einrichtungen und Mitarbeitende…. die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland stellt sich vor

Einige Mitarbeitende bei Kirche und Diakonie haben vielleicht schon einmal von ominösen „Rabatten“ für kirchliche Einrichtungen gehört… Nur: Selten ist bekannt, worum es hier geht – Rabatte worauf? Wer bekommt sie? Und wieviel? Erst einmal: Diese Rabatte können im Prinzip alle kirchlichen Einrichtungen – und Einzelpersonen, die dort arbeiten – bekommen. Dahinter steckt die die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland , kurz „WGKD“. Die hat mit manchen großen Firmen Rahmenverträge geschlossen, über die uns allen gewisse Rabatte gewährt werden können. Rabatte worauf? Da gibt es jede Menge Autos zu kaufen und zu mieten, Rahmenverträge mit einer Papierfabrik, einem Fair-Trade-Handelshaus, einem Versandhandelsunternehmen für Elektronik und Technik – dies nur als Beispiele für Privat-Nutzer. Für Gemeinden und Einrichtungen könnten andere Angebote interessant sein – etwa der Energieanbieter, der Einsparpotenziale aufdeckt und kostengünstig Energie anbieten kann, oder Anbieter im Arbeitsschutz, bei Dienstreisen oder in der Telekommunikation. Die gewährten Rabatte sind bei all den beteiligten Firmen höchst unterschiedlich, ein schneller Blick ergab Werte zwischen 4 und fast 20 Prozent Preisnachlass.

Außerdem kann man, wenn man Mitglied bei der WGKD ist, sich kostenfrei bei "Benefits.me" und MIVO by vipdistict anmelden und weitere tolle Angebote nutzen.

Wichtig zu wissen, die Mitgliedschaft und Registrierung bei WGKD ist kostenfrei.

Wie alles funktioniert und weitere Informationen finden Sie im angehängten Flyer.

Viel Spaß dabei wünscht das Team der MAV

 

 

 

 

 

 

Neues zum Abschluss der Tarifverhandlungen

"München, den 01.02.2024 – Bereits im Dezember 2023 haben sich Länder und Gewerkschaften auf Tariferhöhungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst geeinigt (TV-L). Die in Bayern für Kirche und Diakonie zuständige Kommission hat nun beschlossen, diese Erhöhungen auch für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu übernehmen. Konkret bedeutet dies unter anderem ein Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 € in 2024 sowie Tarifsteigerungen im November 2024 und April 2025.

Neben der Einmalzahlung von 2.280 Euro im April dieses Jahres erhalten Vollzeitbeschäftigte in der ELKB von Mai bis Oktober 2024 zusätzlich monatlich 120 € als Inflationsausgleich. In der Summe entsprechen diese Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie im TV-L in Höhe von 3.000 Euro. Zum 1. November 2024 werden die Entgelte für die kirchlich Beschäftigten weiterhin pauschal um 200 Euro erhöht, ehe dann im April 2025 eine weitere Tarifsteigerung um 5,5 Prozent erfolgt. Auszubildende erhalten im April 2024 eine Einmalzahlung von 1.200 €, in den Monaten Mai bis Oktober 2024 50,- Euro pro Monat zusätzlich. Ihre Bezüge erhöhen sich ab November 2024 um 100 € und ab April 2025 um weitere 50 €." (vkm)